@Terminator....du hast pari passu bis heute noch nicht begriffen.... | |
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ausserdem solltest du mal bei Baars/Böckel nachlesen....durch die ausurteilung der bondforderungen verliert die ausgeurteilte geldforderung ihren makel/einschränkung der pari passu clause in der ausgangsanleihe.... ".... Ob dagegen die exklusive Befriedigung einer rechtskräftig ausgeurteilten Forderung eines bestimmten Gläubigers unter Zugrundelegung der weiten Auslegung der pari-passu-Klausel verhindert werden könnte, ist zweifelhaft. Denn es handelt sich bei der titulierten Forderung wohl nicht mehr um eine gleich zu behandelnde „Auslandsverbindlichkeit“ im Sinne der Anleihebedingungen (d. h. Verbindlichkeiten aus Krediten und Schuldverschreibungen), sondern um eine neue, weitgehend selbständige Verpflichtung (arg. e § 767 ZPO). ......" also lieber Terminator....einfach mal ein bisschen mehr lesen... das ich natürlich mit z.B. am 31.3. zu erwartenden Zinszahlung unter der pari passu - pro rata Fuchtel stehe ist klar....du übrigigens auch Zitat:
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Sonntag, 18. März 2012
pari passu ist halt etwas abstrakt...zur verdeutlichung siehe untenstehend
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