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Montag, 2. April 2012

zur Frage ob pari passu / pro rata auch durchgeklagte Forderungen angreifbar macht: eher nicht !!!

@Terminator....du hast pari passu bis heute noch nicht begriffen....

Autor: rolfjkoch

Datum: 18.03.2012, 19:46

 


ausserdem solltest du mal bei Baars/Böckel nachlesen....durch die ausurteilung der bondforderungen verliert die ausgeurteilte geldforderung ihren makel/einschränkung der pari passu clause in der ausgangsanleihe....

"....
Ob dagegen die exklusive Befriedigung einer rechtskräftig ausgeurteilten Forderung eines bestimmten Gläubigers unter Zugrundelegung der weiten Auslegung der pari-passu-Klausel verhindert werden könnte, ist zweifelhaft. Denn es handelt sich bei der titulierten Forderung wohl nicht mehr um eine gleich zu behandelnde „Auslandsverbindlichkeit“ im Sinne der Anleihebedingungen (d. h. Verbindlichkeiten aus Krediten und Schuldverschreibungen), sondern um eine neue, weitgehend selbständige Verpflichtung (arg. e § 767 ZPO).
......"

also lieber Terminator....einfach mal ein bisschen mehr lesen...

das ich natürlich mit z.B. am 31.3. zu erwartenden Zinszahlung unter der pari passu - pro rata Fuchtel stehe ist klar....du übrigigens auch



Zitat:
Zitat von terminator Beitrag anzeigen
Wer an pari passu glaubt - und das Rolf Koch damit jemals Geld erhält - könnte auch auf den Gedanken kommen, für diesen Fall der Fälle selbst Rolf Koch auf Pari Passu in Regress zu nehmen, da sich ein einzelner Kläger gegenüber anderen Klägern besserstellen will (= Pari Passu Kannibalen Klausel)

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Geändert von rolfjkoch (18.03.2012 um 20:12 Uhr)

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